Spanplatten

Fallbericht aus Bonn

25. Juli 2021, 7:20
Lieferkettenrunde auf INSIDE Küche im April

Schon im letzten Sommer zogen sich die Lieferzeiten bei gewissen Vorprodukten in die Länge. Was aber seit dem Winter auf den Spanplattenmärkten in Sachen Lieferfähigkeit und Preisanstieg abgeht, hat die Möbelwelt noch nicht erlebt: Je nach Sortiment haben sich die Preise gegenüber dem Vorjahr im schlimmsten Fall verdoppelt, das trifft vor allem Commodities wie Rohspanplatten. Die Gründe für den Anstieg sind vielfältig. Völlig greifbar sind sie aber trotz aller Erklärungen nicht.

Unter Abnehmern kommt da schnell die Behauptung auf, alles sei abgesprochen, Holzwerkstoffe würden künstlich verknappt, um die Preise zu treiben. Dass es solche Vorwürfe gibt, hängt natürlich auch mit der Vergangenheit zusammen. Schließlich gab es vor Jahren – nicht nur auf dem deutschen Markt – nachweislich Absprachen, denen nicht nur Kartellstrafen, sondern auch Schadenersatzklagen folgten.

Für die Kartellwächter aus Bonn war diese Vergangenheit neben der „öffentlichen Berichterstattung verschiedener Medien und Hinweisen aus den Märkten“ einer der Gründe, dass Ermittlungen zu den hohen und stark ansteigenden Verkaufspreisen bei Spanplatten aufgenommen wurden. („Dabei spielte es auch eine Rolle, dass die Herstellerseite hoch konzentriert ist und in der Vergangenheit bereits im Fokus kartellrechtlicher Untersuchungen stand, vgl. Fallbericht der 12. Beschlussabteilung vom 19.Oktober 2011“).

Es wurde also ermittelt, zunächst aber keine Befragung im Kartellverwaltung oder Missbrauchsverfahren eingeleitet. „Den Ermittlungen der Beschlussabteilung zufolge gibt es derzeit keine belastbaren Hinweise darauf, dass ein oder mehrere Hersteller von Spanplatten die Kapazitäten seiner bzw. ihrer Anlagen künstlich verknappen und somit gegen § 1 GWB bzw. Art. 101 AEUV verstoßen“, heißt es im Fallbericht, der hier zum Download verfügbar ist.

„In der Gesamtwürdigung der angestellten Ermittlungen erschienen die von den Spanplattenherstellern vorgetragenen Umstände als Auslöser der Engpässe plausibel. Vor allem die Knappheitslage bei voller Kapazitätsauslastung und Nachfrageüberhang sind nach Ansicht der Beschlussabteilung eine grundsätzlich nachvollziehbare Begründung für Preissteigerungen. Allein die in Einzelfällen beschriebenen drastischen Preissteigerungen für Holz erscheinen nicht hinreichend nachvollziehbar. Aber: „Das Bundeskartellamt wird beobachten, ob und wann sich die Engpasssituation wieder entspannt und wie die Hersteller auf die daraus entstehenden Anreize zu koordiniertem Verhalten in Bezug auf ein Halten des Preisniveaus oder eine Verknappung der Kapazitäten reagieren.“ Und: „Sollten sich konkrete Anhaltspunkte ergeben, denen zufolge die Verkaufspreise trotz sich verändernder Rahmenbedingungen nicht nachgeben oder sogar weiter steigen, behält sich die Beschlussabteilung ein erneutes Aufgreifen auch anhand von Musterverfahren gegen einzelne Hersteller vor.

Hier geht's zur großen Lieferkettenrunde.

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